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letztes Update:
23.05.2018

. / .Politik / Provokante Theorien / Anmerkungen zu den zahllosen sog. „Gesundheitsreformen”
Stand: 06.08.2011

Es gibt so Tage, wo ich anfange, über „dit und dat” nachzudenken; ein solcher Tag ereilte mich im Herbst 2006.
Andererseits sollte eine zwingende Inspiration nicht zurückgewiesen werden.
Innerhalb von 2 Stunden habe ich diese Anmerkungen in einen PC getippt.
Im Nachhinein würde ich gewisse, eher marginale Änderungen vornehmen (z. B. wenn ein Bürger bereits auf dieser Ebene entmündigt wird, weshalb hat er dennoch volles Wahlrecht?).
Wie auch immer - ich bleibe beim Diktum.



Gesundheitswesen:

Thesen:
1. Von Krankheiten sind alle Menschen betroffen.
2. Eine gemeinschaftlich finanzierte Rundumversorgung für jeden ist nicht mehr finanzierbar
    (Missbrauch seitens von Patienten und Profiteuren des Systems ist unvermeidlich).
3. Eine reine Privatfinanzierung entspricht nicht den Vorstellungen einer Mehrheit der
    Solidargemeinschaft in der Bundesrepublik.
4. Eine Finanzierung, die überwiegend durch Arbeitseinkommen erfolgt, ist
    • ungerecht, mithin eben auch unsozial, da die Mehrheit der Arbeitnehmer nicht einfach nur
     starke Schultern, sondern zunehmend mehrfach belastete Schultern hat.
    • eine enorme Belastung des Faktors Arbeit (Lohnnebenkosten) für den Standort Deutschland.
    • als Finanzierungsquelle mittlerweile gar nicht mehr ausreichend, weil zu wenige in
     sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen sind.
    • ein Systemfehler, da Politiker und Krankenkassen jahrzehntelang (fast) nur einfach die
     Beiträge erhöht haben.



Lösungsvorschläge:

1. Jedem Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit steht ein Grundpaket mit der notwendigen  
    Erstversorgung zur Verfügung. Diese wird über Steuermittel finanziert, insbesondere über  
    die Mehrwertsteuer, da hier unterschiedslos alle Nutznießer einbezogen sind  
    (erneuerte Vorstellung, was sozial bedeutet!).
    Verbrauchssteuern, die auf Tabak, Alkohol und ggf. andere der Gesundheit abträgliche  
    Produkte erhoben werden (Malusregelung), sind direkt - gleichsam als Prophylaxe - dem  
    Gesundheitswesen zuzuführen. Damit kann der Staat sich auch des Vorwurfs entledigen,  
    eine Art legaler Drogendealer zu sein.
    Bürger, die medizinische Leistungen nicht in Anspruch genommen haben, erhalten eine  
    steuerliche Entlastung (Bonusregelung).
    Einwohner und sonst. Personen (z. B. Urlauber), die nicht Nutznießer sind, können  
    ebenfalls eine gewisse steuerliche Entlastung beantragen.

2. Für weitergehende Leistungen ist eine entsprechende Privatfinanzierung des Patienten  
    vonnöten: Die Behandlungskosten sind mit dem eine medizinische oder adäquate Dienstleistung
    Erbringenden auszuhandeln und später selbst oder mit der eigenen Kasse abzurechnen.
    Ein entmündigter Bürger (Krankenschein - gleich Blankoscheck für Ärzte - und nicht ablehnbare Erhöhung der Krankenkassenbeiträge)
    kann nicht Ziel eines demokratischen Bürgerideals sein und trägt mitnichten zu einer Stabilisierung
    der Kosten des Gesundheitswesens bei.
    Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Leistungen transparent (eine erkennbare Vergleichbarkeit
    sollte gewährleistet sein – ein Negativbeispiel wäre die Preisgestaltung im Telekommunikationsbereich)
    zu machen; sie rechnen mit den Versicherten ab. Zumutbar sind erhöhte Beiträge für Risikogruppen
    (z. B. extremes Übergewicht). Auch bei chronisch Kranken muss ein erhöhter Beitrag als zumutbar
    angesehen werden (eine handhabbare Lösung verweist auf z. B. die Staffelung der Beiträge bei
    den KFZ-Versicherern).

    Generell: Jede Regelung sollte sich nicht am Extrembeispiel eines konstruierten Einzelfalls orientieren,
    sondern am Wohl der Gesamtheit, nicht Partikular-Interessen dürfen der Maßstab sein.