. / .Politik / Provokante Theorien / Anmerkungen zu den zahllosen sog. „Gesundheitsreformen” Stand: 06.08.2011 ↵
Es gibt so Tage, wo ich anfange, über „dit und dat” nachzudenken; ein solcher Tag ereilte mich im Herbst 2006.
Andererseits sollte eine zwingende Inspiration nicht zurückgewiesen werden.
Innerhalb von 2 Stunden habe ich diese Anmerkungen in einen PC getippt.
Im Nachhinein würde ich gewisse, eher marginale Änderungen vornehmen (z. B. wenn ein Bürger bereits auf dieser Ebene entmündigt wird, weshalb hat er dennoch volles Wahlrecht?).
Wie auch immer - ich bleibe beim Diktum.
Gesundheitswesen:
Thesen:
1. Von Krankheiten sind alle Menschen betroffen.
2. Eine gemeinschaftlich finanzierte Rundumversorgung für jeden ist nicht mehr finanzierbar
(Missbrauch seitens von Patienten und Profiteuren des Systems ist unvermeidlich).
3. Eine reine Privatfinanzierung entspricht nicht den Vorstellungen einer Mehrheit der
Solidargemeinschaft in der Bundesrepublik.
4. Eine Finanzierung, die überwiegend durch Arbeitseinkommen erfolgt, ist
• ungerecht, mithin eben auch unsozial, da die Mehrheit der Arbeitnehmer nicht einfach nur
starke Schultern, sondern zunehmend mehrfach belastete Schultern hat.
• eine enorme Belastung des Faktors Arbeit (Lohnnebenkosten) für den Standort Deutschland.
• als Finanzierungsquelle mittlerweile gar nicht mehr ausreichend, weil zu wenige in
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen sind.
• ein Systemfehler, da Politiker und Krankenkassen jahrzehntelang (fast) nur einfach die
Beiträge erhöht haben.
Lösungsvorschläge:
1. Jedem Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit steht ein Grundpaket mit der notwendigen
Erstversorgung zur Verfügung. Diese wird über Steuermittel finanziert, insbesondere über
die Mehrwertsteuer, da hier unterschiedslos alle Nutznießer einbezogen sind
(erneuerte Vorstellung, was sozial bedeutet!).
Verbrauchssteuern, die auf Tabak, Alkohol und ggf. andere der Gesundheit abträgliche
Produkte erhoben werden (Malusregelung), sind direkt - gleichsam als Prophylaxe - dem
Gesundheitswesen zuzuführen. Damit kann der Staat sich auch des Vorwurfs entledigen,
eine Art legaler Drogendealer zu sein.
Bürger, die medizinische Leistungen nicht in Anspruch genommen haben, erhalten eine
steuerliche Entlastung (Bonusregelung).
Einwohner und sonst. Personen (z. B. Urlauber), die nicht Nutznießer sind, können
ebenfalls eine gewisse steuerliche Entlastung beantragen.
2. Für weitergehende Leistungen ist eine entsprechende Privatfinanzierung des Patienten
vonnöten: Die Behandlungskosten sind mit dem eine medizinische oder adäquate Dienstleistung
Erbringenden auszuhandeln und später selbst oder mit der eigenen Kasse abzurechnen.
Ein entmündigter Bürger (Krankenschein - gleich Blankoscheck für Ärzte - und nicht ablehnbare Erhöhung der Krankenkassenbeiträge)
kann nicht Ziel eines demokratischen Bürgerideals sein und trägt mitnichten zu einer Stabilisierung
der Kosten des Gesundheitswesens bei.
Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Leistungen transparent (eine erkennbare Vergleichbarkeit
sollte gewährleistet sein – ein Negativbeispiel wäre die Preisgestaltung im Telekommunikationsbereich)
zu machen; sie rechnen mit den Versicherten ab. Zumutbar sind erhöhte Beiträge für Risikogruppen
(z. B. extremes Übergewicht). Auch bei chronisch Kranken muss ein erhöhter Beitrag als zumutbar
angesehen werden (eine handhabbare Lösung verweist auf z. B. die Staffelung der Beiträge bei
den KFZ-Versicherern).
Generell: Jede Regelung sollte sich nicht am Extrembeispiel eines konstruierten Einzelfalls orientieren,
sondern am Wohl der Gesamtheit, nicht Partikular-Interessen dürfen der Maßstab sein.